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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - L 1 KR 92/07   

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https://dejure.org/2007,21625
LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - L 1 KR 92/07 (https://dejure.org/2007,21625)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.10.2007 - L 1 KR 92/07 (https://dejure.org/2007,21625)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - L 1 KR 92/07 (https://dejure.org/2007,21625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage; Prüfung der Arbeitgeberpflichten in Bezug auf Meldung und Beitragszahlung; Beginn der Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch nach § 27 Abs. 2 S. 1 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB IV); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Auch bei der Tätigkeit eines Angehörigen im Familienbetrieb handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - L 1 KR 92/07
    Die Beklagte wies in Erwiderung im Schriftsatz vom 8. Oktober 2004 u. a. auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.5.2001 - B 12 KR 34/00 R hin.

    Die theoretische Rechtsmacht zur Weisungserteilung sei aufgrund der familiären Verbundenheit überlagert gewesen (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 17.5. 2001 - B 12 KR 34/00 R - NZS 2001 S. 644).

    Auch im Urteil vom 17.05.2001 (- B 12 KR 34/00 R - NZS 2001, 644, 645 f) fasst das Gericht die bekannten Grundsätze zusammen.

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - L 1 KR 92/07
    Sie hat zur Begründung ihr außergerichtliches Vorbringen wiederholt und hat sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts berufen, insbesondere auf das Urteil vom 30.1.1990 (11 RAr 47/88 - NZA 1990 S. 950).

    Im Urteil vom 30. Januar 1990 (11 RAr 47/88 - NZA 1990, 950, 951 f) hält das BSG (nur) einen Fall eines faktischen Alleininhabers ohne Kapitalbeteiligung an der GmbH für möglich, selbst wenn der Ehepartner trotz faktischer Leitung sogar in der Ebene unter der des Geschäftsführer angesiedelt ist.

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - L 1 KR 92/07
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG-Urteile vom 8.08.1990, 11 RAr 77/89, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 Seite 14 und vom 8.12.1994, 11 RAr 49/94, SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 Seite 45) (so insgesamt weitgehend wörtlich BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 0/04 R - Juris).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - L 1 KR 92/07
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG-Urteile vom 8.08.1990, 11 RAr 77/89, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 Seite 14 und vom 8.12.1994, 11 RAr 49/94, SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 Seite 45) (so insgesamt weitgehend wörtlich BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 0/04 R - Juris).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - L 1 KR 92/07
    Weist eine Tätigkeit Merkmale auf, die sowohl auf Abhängigkeit als auch auf Selbständigkeit hinweisen, so ist entscheidend, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 23.06.1994 - 12 RK 72/92 - NJW 1994, 2974, 2975) und der Arbeitsleistung das Gepräge geben (BSG, Beschluss vom 23.02.1995 - 12 BK 98/94 -).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RR 72/92

    Rentenversicherung - GmbH-Geschäftsführer - Beschäftigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - L 1 KR 92/07
    Weist eine Tätigkeit Merkmale auf, die sowohl auf Abhängigkeit als auch auf Selbständigkeit hinweisen, so ist entscheidend, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 23.06.1994 - 12 RK 72/92 - NJW 1994, 2974, 2975) und der Arbeitsleistung das Gepräge geben (BSG, Beschluss vom 23.02.1995 - 12 BK 98/94 -).
  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 45/85

    Versicherungspflichtige Beschäftigung - Familienhafte Mithilfe - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - L 1 KR 92/07
    Zur Begründung führte sie u. a. aus, bei einer Beschäftigung eines Familienangehörigen könne ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis regelmäßig dann angenommen werden, wenn dieser auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen sei, wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert und damit dem Weisungsrecht des Betriebsinhabers unterworfen sei und ein angemessenes Arbeitsentgelt erhalte (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 19.2. 1987 - 12 RK 45/85 USK 8717).
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - L 1 KR 92/07
    Hiervon ist insbesondere bei demjenigen auszugehen, der - obwohl nicht maßgeblich am Unternehmenskapital beteiligt - aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte des Unternehmens nach eigenem Gutdünken führt (vgl. BSG U. v. 08.12.1987 -7 Rar 25/86 BB 1989, 72; U. v. 14.12.1999 -B 2 U 48/98 R USK 9975 ).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - L 1 KR 92/07
    Es ist eine Würdigung der Gesamtumstände erforderlich, ob ein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Angehörigen ernsthaft und eindeutig gewollt, entsprechend vereinbart und in der Wirklichkeit auch vollzogen wurde (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 34/02 R - USK 2002 - 42).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - L 1 KR 92/07
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle -

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

  • BSG, 23.02.1995 - 12 BK 98/94
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - L 1 KR 456/08
    Auch im Falle der Beschäftigung bei einem Kaufmann in der Form eines Einzelhandelsunternehmens ist bei Bestehen eines Arbeitsvertrages und einem Letztentscheidungsrecht des Unternehmers regelmäßig von einem überwiegen der Merkmale abhängiger Beschäftigung auszugehen (vgl. aus der Praxis des Senats Urteil vom 26. Oktober 2007 - L 1 KR 92/07 -, Urteil vom 10. Juni 2009 - L 1 KR 615/07B - und Beschluss vom 5. August 2009 - L 1 KR 410/08 - jeweils zu Prokuristen von Einzelhandelsunternehmen).
  • SG Berlin, 10.04.2008 - S 36 KR 2805/07

    Feststellung der Versicherungsfreiheit einer Beigeladenen in der gesetzlichen

    Allein ein ständiges und bestehendes Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann den Status als abhängig Beschäftigter dagegen nicht aufheben (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 26.10.2007 - L 1 KR 92/07, vgl. auch BSG, Urt. vom 4.7.2007 - B 11a AL 5/06 R, Rdnr. 17 a.E.).
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